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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gültigkeit und Schriftformerfordernis

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von SOMA vom 01.01.2016 an bis auf Widerruf. Darüber hinaus gehende oder davon abweichende Zusagen und Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

2. Vertragsschluss

2.1. Bei heilkundlichen Behandlungen

Mit Ihrer Terminvereinbarung bieten Sie SOMA auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen willentlich den Abschluss eines Privatbehandlungsvertrages an, der jedoch erst durch unsere Annahmeerklärung rechtskräftig auf der Grundlage von § 611 BGB zustande kommt. Bei minderjährigen Patienten gilt ersatzweise die Erklärung des/der Personensorgeberechtigten als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Der Vertrag erlangt dabei immer nur für den konkret vorab vereinbarten Leistungsumfang und eine bestimmte Anzahl von Behandlungen mit der im Angebot zugeordneten Behandlungsdauer und den jeweiligen Behandlungskosten im Rahmen der Angebote von SOMA Gültigkeit. Sollten im Behandlungsverlauf Abweichungen hiervon bzw. Erweiterungen dazu aus Sicht der heilpraktischen Behandlung auf dem Gebiet der Physiotherapie empfehlenswert sein, führt dies nach Angebot durch SOMA und einvernehmlicher Willenserklärung des Patienten zur Erweiterung des bzw. zum Abweichen vom Privatbehandlungsvertrag(s).

2.2. Bei Feldenkrais- Workshops, Seminaren und Fortbildungen

Mit der Anmeldung zu einem Workshop, Seminar oder einer Fortbildung bietet der/die Anmeldende SOMA einen Leistungsvertrag zu den ausgeschriebenen Konditionen an. Der Vertrag zwischen SOMA und dem Kunden kommt jedoch erst verbindlich nach der Annahme durch SOMA in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Damit verpflichtet sich SOMA die in der Ausschreibung dargestellten Leistungen zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Teilnehmerbetrages mit den in Punkt 5 genannten Beschränkungen.

3. Wesentliche gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen

SOMA bietet heilpraktische Untersuchung und Behandlung eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie auf der Basis des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) und der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl I S. 4456) geändert worden ist, an.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei allen Symptomatiken und Indikationen, die nicht durch die heilpraktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Physiotherapie erlaubnisgedeckt sind, ein Weiterverweis an ärztlich fachkundige Personen, eventuell auch zur Mitbehandlung, erfolgt. Bei Nutzung der gemeinsamen Angebote von SOMA mit der Praxis Sinnarium beschränkt sich der Teil der Heilbehandlung auf die gesetzlich zugelassenen Leistungen der heilpraktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Physiotherapie. Alle weiteren Angebote tragen unterstützenden und beratenden, jedoch nicht behandelnden Charakter.

4. Vertragsbeendigung / Vertragskündigung

4.1. Kündigung durch den Patienten bei heilkundlichen Behandlungen

Der Behandlungsvertrag endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung. Ab der 2. Behandlung kann der Patient mit einer Frist von 24 Stunden vor dem Behandlungstermin den Behandlungsvertrag einseitig kündigen. Bei kurzfristigerer Kündigung entstehen, ausschließlich für den nächsten Behandlungstermin, 50 % der Behandlungskosten. Bei Vermittlung eines Ersatzpatienten für den vereinbarten Zeitraum entfällt diese Regelung. Dem Patienten steht es darüber hinaus frei, den Nachweis tatsächlich geringfügiger angefallenen Kosten für SOMA zu erbringen. Alle weiteren bereits vereinbarten Termine werden kostenfrei storniert.

4.2. Kündigung durch SOMA bei heilkundlichen Behandlungen

SOMA kann den Behandlungsvertrag einseitig jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Ersatzansprüche aus dieser Kündigung können durch den Patienten oder Dritte hieraus nicht geltend gemacht werden.

4.3. Kündigung durch den Teilnehmer / Kunden bei Feldenkrais-Workshops, Seminaren und Fortbildungen

Teilnahmebeiträge zu Feldenkrais-Workshops, Seminaren und Fortbildungen werden bis 2 Wochen nach Anmeldung fällig. Bei Stornierungen bis zum Veranstaltungsbeginn gelten folgende Regelungen:

  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % Rückerstattung durch SOMA
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % Rückerstattung durch SOMA
  • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% Rückerstattung durch SOMA
  • danach keine Rückerstattung
4.4. Kündigung durch SOMA bei Feldenkrais-Workshops, Seminaren und Fortbildungen

SOMA kann den Vertrag für Feldenkrais-Workshops, Seminare und Fortbildungen einseitig jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Ersatzansprüche aus dieser Kündigung können durch den Teilnehmer / Kunden oder Dritte hieraus nicht geltend gemacht werden.

5. Terminausfälle und Absagen

5.1. Terminabsagen durch Patienten

Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin oder unentschuldigtem Nichterscheinen des Patienten stellt SOMA 50% der für den Termin veranschlagten Behandlungskosten in Rechnung. Diese sind beim nächsten Behandlungstermin in bar fällig. Bei Vermittlung eines Ersatzpatienten für den vereinbarten Zeitraum entfällt diese Regelung. Dem Patienten steht es darüber hinaus frei, den Nachweis tatsächlich geringfügiger angefallenen Kosten für SOMA zu erbringen.

5.2. Terminausfälle durch SOMA

Bei Terminabsagen- oder Ausfällen, die auf dem Verschulden von SOMA beruhen, können durch den Patienten oder Dritte keine Ersatzansprüche hergeleitet werden. SOMA verpflichtet sich jedoch, Sie, sobald sich die Notwendigkeit eines Terminausfalls oder einer Terminverlagerung abzeichnet, telefonisch zu verständigen.

6. Kosten und Zahlungsmodalitäten

Alle Leistungen der Praxis SOMA sind Privatleistungen, die ausschließlich zwischen SOMA und dem Patienten vereinbart werden. Das gilt auch in Fällen, in denen die private Krankenversicherung von Patienten im Nachgang eine Erstattung zusichert. Für die Einholung einer Kostenübernahmezusicherung des privaten Krankenversicherers im Vorfeld der Behandlung trägt der Patient die alleinige Verantwortung. Für aus diesbezüglichen Versäumnissen entstehende wirtschaftliche Nachteile für den Patienten kann SOMA nicht in Haftung genommen werden, da generell nur der Patient Schuldner von SOMA bleibt.

Für die Kostenerstattung gelten für Privatpatienten die auf www.soma-zwickau.de aufgelisteten Honorarsätze zum Tag der Behandlung. Die Bezahlung erfolgt jeweils in bar nach jeder Behandlung. Abweichend hiervon können SOMA und der Patient im Einzelfall einvernehmlich abweichende Regelungen treffen. Geschenkgutscheine sind generell im Voraus durch Überweisung oder in bar zu bezahlen und können über das Kontaktformular auf der o.g. Website bestellt werden. Bitte geben Sie dabei an, für wie viele Behandlungen Sie sich entschieden haben. Sie erhalten anschließend von SOMA eine Bestätigungsmail mit Rechnung. Unmittelbar nach Zahlungseingang versendet SOMA Ihren Gutschein dann per Post an Sie. Alternativ können Sie auch telefonisch Kontakt aufnehmen und einen persönlichen Abholtermin Ihres Gutscheins vereinbaren. Eine Erstattung für unverbrauchte Gutscheine ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.

Sämtliche Zahlungen an SOMA sind dabei an folgende Bankverbindung zu richten:
Commerzbank Zwickau
Kto.: 0708237300
BLZ: 87040000
BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE40 8704 0000 0708 2373 00

7. Umsatzsteuerbefreiung

Heilpraktische Leistungen auf dem Gebiet der Physiotherapie sind auf der Grundlage von § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.

Die Leistungsangebote für Feldenkrais-Übungsabende, Gruppenangebote, Workshops, Seminare und Fortbildungen sind auf der Basis des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ebenfalls umsatzsteuerfrei.

8. Haftung / Abweichung des Leistungsangebots

SOMA haftet ausschließlich im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein nachgewiesenes Verschulden von SOMA in dessen Räumlichkeiten bzw. dem umfriedeten Gelände der Goethestraße 20 in 08060 Zwickau zurückgehen. Es wird ausdrücklich kein Heilversprechen von SOMA abgegeben, sondern ausschließlich ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten geschlossen.

9. Mitwirkungspflicht des Patienten

Der Patient ist dazu verpflichtet, während der Behandlung oder danach der Praxis SOMA alle Umstände (Symptome, Schmerzen, Veränderungen u.ä.) anzuzeigen, die für den weiteren Behandlungsverlauf bzw. eine notwendige Einholung ärztlichen Rats erheblich sein könnten. Insofern SOMA hiervon durch den Patienten keine Kenntnis erhält, bleibt für daraus dem Patienten in der Folge entstehende Nachteile jegliche Haftung von SOMA ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Patient hiermit aufgeklärt, bei jeglichen auftretenden Beschwerden im Behandlungsverlauf eigenverantwortlich über die (zusätzliche) Notwendigkeit (not)ärztlicher Versorgung zu befinden.

10. Datenschutz und Schweigepflicht

Der Patient erteilt mit Zustandekommen des Privatbehandlungsvertrages die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen, erhobenen und zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Zusendung von weiteren Informationen von SOMA an die angegebene E-Mail Adresse. SOMA, sowie alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, die Betriebsgeheimnisse und Arbeitsabläufe des Auftraggebers, die im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt werden, strikt vertraulich zu behandeln. Bei besonders schutzwürdigen Belangen des Patienten ist dieser gehalten, hierüber SOMA in Kenntnis zu setzen.

11. Bekanntmachung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Aushang in der Praxis SOMA sowie durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.soma-zwickau.de in der jeweils gültigen Fassung für jedermann zugänglich bekannt gegeben. Auf Verlangen durch den Patienten können diese ihm zusätzlich in Kopie ausgehändigt werden.

12. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zwickau.

Sollten einzelne Bestimmungen der von SOMA geschlossenen Verträge, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden eine unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.

Stand: 01.01.2016